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FCIO - Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs
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Brauchen Materialien für den Einsatz im Kontakt mit Lebensmitteln eine spezielle Zulassung?

Es gibt kein spezielles Zulassungsverfahren für Materialien im Kontakt mit Lebensmitteln. Es gibt aber die bereits erwähnten Anforderungen der EU-Verordnung 1935/2004, die alle Materialien und ihre Bestandteile erfüllen müssen, wenn sie für den Kontakt mit Lebensmitteln verwendet werden sollen. Die Hersteller tragen hierfür die Verantwortung. Außerdem gibt es noch weitere spezifische Regeln in der Bedarfsgegenstände-Verordnung, die für bestimmte Stoffe relevant sind, z.B. eine Positivliste für die Ausgangsstoffe (Monomere) und eine Substanzliste für die Hilfsstoffe (Additive), die zur Herstellung von Kunststoffen verwendet werden dürfen. Für Monomere und Additive können Anträge zur Aufnahme in die entsprechenden Listen gestellt werden. Vor ihrer Aufnahme in diese Listen müssen die Stoffe auf ihre möglichen Übergänge auf Lebensmittel und ihre toxikologischen Eigenschaften geprüft werden. Als ein Ergebnis der Prüfung werden Grenzwerte für den Übergang der Stoffe auf Lebensmittel oder ihren Gehalt in den Materialien festgelegt.

Damit liegen für Stoffe, die in den Listen enthalten sind, toxikologische Daten vor, was eine Bewertung des gesundheitlichen Risikos im Falle eines Übergangs auf Lebensmittel deutlich erleichtert. Die Listen beschränken sich allerdings auf Kunststoffe und Zellglas. Bei Zellglas handelt es sich um eine besser unter dem Markennamen Cellophan bekannte transparente Verpackungsfolie aus regenerierter Zellulose, die zum Beispiel für Süßwaren, Käse oder Wurst verwendet wird.

 

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