FCIO - Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
Tel.: 05 90 900 - 3340Fax: 05 90 900 - 280office@fcio.wko.at
Eine Beeinträchtigung der Gesundheit durch überhöhte Pflanzenschutzmittelrückstände in Nahrungsmitteln muss unbedingt vermieden werden. Deshalb hat der österreichische Gesetzgeber in Anlehnung an die Vorgaben der EU sehr strenge Bewertungskriterien für die Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgesetzt. Die Einhaltung der Höchstwerte wird fortlaufend von den zuständigen Behörden kontrolliert. So hat man EU-weit im Jahre 1999 in 64 % der Proben überhaupt keine Rückstände gefunden. In jenen Proben, in denen Rückstände nachgewiesen wurden, lagen sie in der Regel unter dem jeweils festgesetzten Höchstwert.
Österreichs Landwirte haben sich der „Guten Landwirtschaftlichen Praxis“ verschrieben. Ziel dieser naturnahen Landwirtschaft ist, das ökologische Gleichgewicht zu erhalten und gesunde Lebensmittel zu produzieren. Pflanzenschutzmaßnahmen werden nur durchgeführt, wenn Schadschwellen überschritten werden. Auch andere Faktoren wie Witterungsbedingungen und Nützlinge müssen beachtet werden.
Nur bei grober Missachtung der Gebrauchsanweisungen von Pflanzenschutzmitteln könnten überhöhte Rückstände in Lebensmittel gelangen. Um dieses Risiko möglichst auszuschalten, werden bei der Festsetzung der Höchstwerte sehr große Sicherheitsfaktoren verlangt und von der Behörde ständig Kontrollen durchgeführt, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.