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FCIO - Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs
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Wer ist berechtigt, Wirksamkeitsprüfungen von Bioziden durchzuführen?

Gemäß § 30 des österreichischen Biozidproduktegesetzes können zur Erstellung von Prüfberichten GLP-Prüfstellen nach § 50 ChemG und zur Wirksamkeitsprüfung akkreditierte Prüfstellen herangezogen werden.

Die Liste akkreditierter Prüfstellen in Österreich ist auf der Homepage des BMWA abrufbar:

http://www.bmwa.gv.at/NR/rdonlyres/D8876600-F964-4CA3-85E3-80E510AE6425/0/Akkrd.pdf

Die Liste mit internationalen GLP-Prüfstellen ist im Internet abrufbar:

http://ec.europa.eu/enterprise/chemicals/legislation/glp/tests_en.htm

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Kontakt/Ansprechpartner
Dr. Dominique Schröder
05 90 900 - 3373