FCIO - Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
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Sammlung und Recycling von Kunststoffverpackungen werden in Österreich durch die Verpackungsverordnung gesetzlich vorgeschrieben. Alljährlich werden in unserem Land fast 100.000 Tonnen Kunststoffverpackungen gesammelt und der Wiederverwertung zugeführt. Mindestens die Hälfte aller gesammelten Kunststoffe muss, so verlangt es diese Verordnung, stofflich“ - also zu Kunststoffprodukten - wiederverwertet werden. Der Rest wird zur Energieerzeugung herangezogen. Ausgenommen von der Mülltrennung sind sehr kleine Becher mit einem Füllvolumen unter 100 ml oder Säckchen und Folien, kleiner als eine A4-Seite.
Die Österreichische Kunststoff Kreislauf-AG (ÖKK-AG) ist die verantwortliche Verwertungsgesellschaft für Kunststoffe. Sie ist verpflichtet, dem Umweltministerium jährlich genaue Aufzeichnungen über die gesammelte Menge und die Art der Verwertung zu übergeben. Kann die Verwertung der Kunststoffe nicht eindeutig nachgewiesen werden, kann das Ministerium der ÖKK-AG die Lizenz entziehen. Damit das nicht passiert, werden alle Verwertungsbetriebe, die für die ÖKK-AG arbeiten, von unabhängigen Fachleuten im Auftrag der ÖKK-AG regelmäßig überprüft.