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Selbstverständlich stellt sich bei einem Chemieexperimentierkasten die Frage nach der Sicherheit. Jede in der Europäischen Union als Spielzeug in Verkehr gebrachte Experimentierausrüstung muss gemäß der geltenden Gesetze der europäischen Sicherheitsnorm EN 71-4 entsprechen, in der die Sicherheitsanforderungen an chemisches Spielzeug niedergelegt sind. Diese Norm enthält Auflagen für den Hersteller, dass z.B. keine besonders gefährlichen Stoffe verwendet werden dürfen. Das sichtbare Zeichen dafür, dass das vorliegende Produkt der Sicherheitsnorm entspricht, ist das sogenannte Konformitätszeichen, oft auch kurz CE-Zeichen genannt.
Die geltenden Gesetze sehen aber auch vor, dass die Eltern ihren Kindern beim Experimentieren mit Rat und Tat zur Seite stehen müssen.