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Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Obst und Gemüse verunsichern die Konsumenten. Zur Sorge besteht jedoch kein Grund. Dank sicherer Höchstwerte kann Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden.
Mit der Festlegung von Höchstwerten für Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln sorgt der Gesetzgeber dafür, dass Obst und Gemüse für den Menschen auch dann noch gesund bleiben, wenn Spuren von Pflanzenschutzmitteln darin gefunden werden. Denn die zulässigen Höchstwerte sind so niedrig angesetzt, dass selbst bei Erreichen Risiken auszuschließen sind.
Wie werden Höchstwerte festgesetzt?
Die Risikobewertung von Pflanzenschutzmittel-Rückständen in Lebensmitteln ist ein mehrstufiger Prozess. Zunächst werden Kennzahlen berechnet. Die wichtigste ist der so genannte ADI-Wert (Acceptable Daily Intake). Dieser ADI-Wert beziffert die akzeptable tägliche Aufnahmemenge eines Rückstands (in Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht), die ein Mensch lebenslang täglich verzehren kann, ohne gesundheitliche Schäden davon zu tragen.
Basis für die Festlegung des ADI-Werts sind in der Regel Langzeit-Fütterungsversuche mit Ratten oder Mäusen. Ziel ist es, die höchste Dosierung herauszufinden, bei der keine gesundheitsrelevante Wirkung zu beobachten ist. Dieser „No Effect Level“ (NEL) dividiert sich durch einen Sicherheitsfaktor von 100 und ergibt den ADI-Wert.
Die Experten errechnen jene Wirkstoffmenge, die nach sachgerechter Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in einer Portion des verzehrten Lebensmittels zu tolerieren ist. Aus Sicherheitsgründen werden besonders große Portionen angenommen und die maximal zu erwartenden Rückstände ermittelt.
Kein Risiko
Nur, wenn sichergestellt ist, dass die zu erwartende Aufnahmemenge kein unakzeptables Risiko für die Konsumenten darstellt, wird die Verwendung des jeweiligen Pflanzenschutzmittels überhaupt genehmigt und ein entsprechender Höchstwert für die Lebensmittel festgesetzt. Eine allfällige – zwar unzulässige - Überschreitung dieses Höchstwerts bedeutet jedoch keine gesundheitliche Gefährdung, so lange dieser unter dem ADI-Wert liegt und keine Gefährlichkeitsgrenze erreicht.
Permanente Kontrolle
Im Sinne des Verbraucherschutzes findet in Österreich seit 1997 jährlich das Lebensmittelmonitoring, eine Untersuchung zur repräsentativen Darstellung von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, statt. Jedes Jahr kommen bestimmte Obst- und Gemüse-Sorten unter die Lupe. Durchgeführt werden diese Untersuchungen von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.
Mehr über das Thema Pflanzenschutz erfahren Sie unter http://www.pflanzenschutz.fcio.at.
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