FCIO - Fachverband der Chemischen Industrie Österreichs1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
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In der Grenzwerteverordnung aufgrund des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes finden sich die Grenzwerte für Arbeitsstoffe in der Luft der Arbeitsumgebung (daher manchmal als Luftgrenzwerte bezeichnet). Es werden maximale Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK-Werte) und technische Richtkonzentrationen (TRK-Werte; für krebserzeugende Arbeitsstoffe) unterschieden.
Die Grenzwerte-Verordnung ersetzt die sogenannte MAK-Werte-Liste 1993.
Die Grenzwerteverordnung kann im Rechtsinformationssystem der österreichischen Bundesregierung in konsolidierter Fassung oder in Form der betreffenden Bundesgesetzblätter abgerufen werden.